Seit einigen Jahren nimmt die Bedeutung des E-Bikes immer weiter an Fahrt auf, weshalb wir das Thema weiter beleuchten und grundlegende Informationen zur Verfügung stellen möchten. Wenn wir über Elektrofahrräder sprechen wird in der Regel das Wort E-Bike benutzt. Theoretisch ist damit aber ein Pedelec gemeint. Die Unterschiede zwischen einem Pedelec und einem E-Bike werden kann man kurz und knapp wie folgt darstellen:
Bei der Benutzung eines Pedelecs wird dem Radfahrer mithilfe eines Elektromotors -mit einer Leistung von max. 250 Watt- zusätzlich Kraft gegeben. Hierbei ist zu beachten, dass der Motor bis zu einer Geschwindigkeit von 25 km/h mithilft. Darüber hinaus sind schnellere Fahrten nur noch mit Muskelkraft möglich. Das Pedelec ist dem Fahrrad gleichgestellt und unterliegt demnach keinen größeren Beschränkungen, wie z.B. der Führerschein- oder Helmpflicht.
Neben dem normalen Pedelec besteht auch noch die Möglichkeit eine schnellere Variante zu benutzen. Hierbei könnte das S-Pedelec helfen. Bei diesem Elektrofahrrad-Typ wird dem Radfahrer mithilfe eines max. 4000 Watt großen Elektromotors zusätzliche Schubkraft gegeben und es sind Geschwindigkeiten von bis zu 45 km/h möglich. Aufgrund der höheren Motorisierung und der höheren erzielbaren Geschwindigkeit gelten bei dem Führen dieses Typs gesetzliche Bestimmungen. Beim Führen des S-Pedelecs ist stets ein Helm zu tragen. Zudem benötigt man einen Führerschein der Klasse AM (früher M) oder der Klasse B und das Rad bedarf einer Zulassung.
Das E-Bike ist im Grunde ein Elektromofa. Hierbei spielt die Kraft des Fahrers keine Rolle, denn das E-Bike fährt nur anhand der Motorkraft. Bei dem E-Bike wird nochmals in drei Klassen unterschieden. Diese Klassen werden aufgrund der Höchstgeschwindigkeit (20 km/h, 25 km/h, und 45 km/h) getrennt. Wie bei dem S-Pedelec kann ein E-Bike über eine maximale Motorleistung von 4000 Watt verfügen.
Auch beim E-Bike gelten besondere gesetzliche Bestimmungen. Ein E-Bikes bis 20 km/h kann man bereits am 15 Jahren führen. Es bedarf jedoch einer abgelegten Mofa-Prüfung. Eine Helmpflicht besteht hier nicht. Bei den Führen des E-Bikes bis 25 km/h, welches offiziell zu den Mofas gehört, bestehen die gleichen rechtlichen Bestimmungen wie im vorherigen Fall. Jedoch kommt hier die Helmpflicht noch hinzu. Bei den E-Bikes bis 45 km/h wird ein Führerschein der Klasse AM (früher M) oder B benötigt. Außerdem gelten hier das Mindestalter von 16 Jahren und auch eine Helmpflicht.
Im Jahr 2020 haben besondere Umstände den Absatzmarkt der Elektroräder nochmals mehr entfachen lassen. Der Boom führte zu einem massiven Anstieg der Verkaufszahlen. Im Jahr 2017 wurden in Deutschland rund 720.000 Fahrräder mit Hilfsmotor verkauft. Im Jahr 2019 waren es ca. doppelt so viele Räder. Hier lag der Absatz bei rund 1,36 Millionen. Im Jahr 2019 hatten die E-Bikes einen Marktanteil von ca. 31,5%. Das bedeutet das jedes dritte verkaufte Rad ein E-Bike bzw. Pedelec war.
Durch die Corona-Pandemie wurde der Absatz von E-Bikes weiter in die Höhe getrieben. Prognosen zufolge soll der Absatz im ersten Halbjahr 2020 rund 1,1 Millionen Räder betragen.
Der sichere Umgang mit E-Bikes ist natürlich ein wichtiges Thema. Demnach wollen wir auch hier nochmals die Aspekte erläutern, die in dem Umgang mit dem E-Bike von Belangen sind.
Das wohl Wichtigste an einem E-Bike ist der Motor. Damit man auch möglichst lange etwas davon hat, gibt es hier die wichtigsten Tipps und Tricks, um die Reichweite und die Leistung des Motors zu erhöhen: